- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle vom "Institut für Lernhilfe", eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter „Bildungsforum GmbH“ zu FN 279383h, im folgenden kurz IFL genannt, abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Lehrervermittlung: Für Einzelunterricht vermitteln wir die entsprechenden
Lehrer. Für die vermittelten Lehrer übernehmen wir das Inkasso und alle
Abrechnungsformalitäten. Der Vertrag entsteht in diesen Fällen zwischen dem
Unterrichteten/Erziehungsberechtigten und dem vermittelten Lehrer/der
vermittelten Lehrerin. Das IFL ist ausschließlich als Vermittler tätig. Leistungserbringer ist der vermittelte Lehrer.
- Das IFL versteht sich als schulergänzende Einrichtung. Die angebotenen Kurse dienen der gezielten Vorbereitung auf Schularbeiten und Prüfungen und der Aufarbeitung von Lerndefiziten, um das gestellte Leistungsniveau in der Schule wieder zu erreichen bzw. zu halten. Die angebotenen Kurse dienen der Prüfungsvorbereitung und der Stoffsicherung. Das IFL verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen.
- Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich, telefonisch, über unsere Homepage, per e-mail oder persönlich in unserem Institut. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens des IFL. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen. Das IFL behält sich allerdings das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Kursbeitrag bar im IFL-Sekretariat bzw. durch Überweisung auf das IFL-Konto Nr. 02844540 bei der Erste Bank (BLZ 20111) zugunsten von IFL einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über den vorgeschriebenen Kursbeitrag auf dem IFL-Konto bzw. dessen Barzahlung im IFL-Sekretariat hat vor Kursbeginn zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten von IFL entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
- Ausschließlich eine dem Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend durchgeführte Anmeldung samt der rechtzeitigen Bezahlung berechtigt den Kursteilnehmer - unbeschadet der Verpflichtung zur Bezahlung des gesamten Kursbeitrages ab der Anmeldung - zur Kursteilnahme.
- Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens des IFL festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Bei Begleitkursen ist der Einstieg jederzeit möglich, der Ausstieg nur zum Semesterende. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich das IFL das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem Kursteilnehmer steht seinerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Überschreitung der vom IFL festgelegten maximalen Kursteilnehmerzahl wird der Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung samt der Bezahlung des gesamten Kursbeitrages zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung herangezogen.
- Wird der Kurs seitens des IFL abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Dem Kursteilnehmer wird auf schriftlichen Antrag der bereits bezahlte Kursbeitrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die das IFL einzustehen hat.
- Die Stornierung einer Kursanmeldung seitens des Anmelders ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Verrechnung einer Stornogebühr möglich. Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50 % und bei sonstiger Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, 100 % des Kursbeitrages als Stornogebühr verrechnet. In jedem Fall muß die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes, per Telefax oder e-mail erfolgen.
- Die Kursleitung behält sich vor, den Kursablauf aus organisatorischen Gründen, jedoch mit Rücksprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, zu ändern.
- Das IFL haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen. Die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmern in entsprechender Form mitgeteilt.
- Bei groben Disziplinverstößen und bei wiederholten Verstößen gegen die Institutsordnung ist die Kursleitung berechtigt, den Kursteilnehmer vom weiteren Besuch des Kurses auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Refundierungsanspruch der Kurskosten.
- Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum des IFL unter dem Schutz der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Das IFL behält sich alle diesbezüglichen Rechte vor.
- Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie vom IFL im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden.
- Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens des IFL anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des Kursteilnehmers gegenüber dem IFL ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.